DienstleistungWildschäden

Ersatzpflichtige Wildschäden können Sie der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift melden.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Uehlein
Sachbearbeiterin
09371 501-30409371 50179–306E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Wiedemann
Sachbearbeiterin
09371 501-30509371 50179-306E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Bitte beachten Sie folgende Fristen: 
  • Bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken muss der Geschädigte den Schadensfall binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der Gemeinde anzeigen, 
  • bei Forstgrundstücken gelten die Fristen 1. Mai und 1. Oktober.
  • Häufige Fragen zum Wolf

    Wolf

  • Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

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  • EnergieMonitor

    Energietipp

  • Energie-Tipp

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  • Abfall-ABC

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  • Sperrmüll auf Abruf

    Onlineservice - Sperrmüll auf Abruf

  • Abfallkalender

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  • Atommüll-Endlager

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  • Reparaturbonus

    Miltenberger Bürgerdienst

  • Miltenberger Bürgerdienst

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  • Badegewässer

    Badesee Niedernberg

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